Art. 93 Abs. 6
Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmungen zu Art. 93 Abs. 6 (Radio und Fernsehen)
Obwohl die Qualität bei der SRG oft zu wünschen übrig lässt, zahlt die Schweizer Bevölkerung weltweit (!) mit heute Fr. 335.00 die höchsten gerätunabhängigen Zwangsgebühren. Mit der Initiative müssen wir nur noch Fr. 200.00 zahlen. Immer noch genug!
Arbeitgeber und Gewerbler werden doppelt zur Kasse gebeten: Die Betriebe zahlen eine umsatzabhängige SRG-Gebühr, schnell mehrere Tausend Franken. Dies, obwohl alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon als Privatpersonen die Abgabe von Fr. 335.00 zahlen. Diese ungerechte Doppelbesteuerung muss abgeschafft werden!
Junge verdienen wenig und schauen fast kein TV. Trotzdem müssen sie jährlich Fr. 335.00 zahlen für ein Angebot, das sie nicht konsumieren. Das ist unfair und unsozial!
Adresse
SRG-Initiative
«200 Franken sind genug!»
Postfach 54
8416 Flaach
IBAN CH43 0884 5330 3343 0000 0
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