Fake News: Auch mit der SRG-Initiative darf die SRG soziale Medien und Online-Kanäle bespielen

Gegner der Gebührensenkungsinitiative behaupten, mit der Initiative sei es der SRG künftig untersagt, auf sozialen Medien und anderen Online-Kanälen präsent zu sein. Das ist falsch. Von Seiten der Initianten wird bei jeder Gelegenheit betont, dass sich die SRG wieder konsequent auf ihren Kernauftrag zu konzentrieren habe, namentlich insbesondere auf die Information der Bevölkerung. Dies darf sie wie bisher über verschiedenste Kanäle tun – von UKW bis zu den sozialen Medien.

Unbestritten ist allerdings, dass die SRG heute eine Vielzahl von Kanälen in einem Umfang betreibt, der über den Charakter des Service public hinausgeht. Das soll sich ändern. Klar ist aber ebenso: Auch mit der Initiative bleibt es der SRG möglich, den Informationsauftrag des Service public auch auf sozialen Medien oder auf Online-Kanälen wahrzunehmen.

Diesen Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn

Weitere Beiträge lesen

«Warum so harmlos, Herr Rutz?»

persoenlich.ch, 14.01.2026 Die Kampagne für die SRG-Initiative kommt ungewohnt zahm daher – keine Provokation, keine Polarisierung. Gregor Rutz, SVP-Nationalrat und Mitglied des Initiativ-Komitees, erklärt im Interview, warum diese Kampagne anders funktioniert als frühere SVP-Abstimmungskämpfe und

Ja, 200 Franken sind genug

14. Januar 2026 Angesichts einer Politik, die sich taub stellt, soll die Initiative „200 Franken sind genug“ dazu beitragen, einen unverhältnismässig grossen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verkleinern und die absurde und ungerechte Abgabe für Unternehmen abzuschaffen.

Adresse

200 Fr. sind genug / SRG-Initiative,
Postfach 181,
8021 Zürich

IBAN CH84 0070 0114 9042 0512 4

info@srg-initiative.ch

Links

Social Media