14. Januar 2026
Angesichts einer Politik, die sich taub stellt, soll die Initiative „200 Franken sind genug“ dazu beitragen, einen unverhältnismässig grossen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verkleinern und die absurde und ungerechte Abgabe für Unternehmen abzuschaffen.
Redimensionierung eines unverhältnismässigen Service public
Die Volksinitiative „200 Franken sind genug!“ (SRG-Initiative), die 2022 lanciert wurde und 2023 zustande kam, steht auf der Liste der eidgenössischen Abstimmung vom 8. März. Wie der Titel schon sagt, fordert der Text, die Radio- und Fernsehgebühren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf 200 Franken pro Jahr und Haushalt zu begrenzen. Die derzeit von Unternehmen erhobene Gebühr wird abgeschafft. Es wird auch präzisiert, dass die derzeitigen Beträge für regionale Radio- und Fernsehsender nicht gekürzt werden.
Das Hauptargument für diese Initiative ist, dass die SRG unbedingt verkleinert werden muss. Die Schweiz als kleines, mehrsprachiges Land braucht öffentlich-rechtliche Medien, das ist unbestritten. Sie braucht jedoch kein audiovisuelles Imperium mit mehr als 7100 Mitarbeitenden, 17 Radiosendern, 7 Fernsehsendern und Websites mit Textinhalten, das mit einem Budget von über 1,5 Milliarden Franken betrieben und zu 80% aus einer obligatorischen Gebühr finanziert wird. Auf Schweizer Ebene erscheint dieses Konzept des öffentlich-rechtlichen Rundfunks übertrieben, überholt und den neuen Mediennutzungsgewohnheiten nicht angemessen. Es verdrängt andere Akteure der Medienlandschaft.
Diese Forderung nach mehr Bescheidenheit wird seit mindestens zehn Jahren regelmässig wiederholt, auch von denen, die sich wie das Centre Patronal gegen die zu radikale Forderung der „No Billag“-Initiative ausgesprochen hatten. Leider blieb der Appell ohne Wirkung, woraus man folgern muss, dass die SRG ihre Segel nur unter Zwang streichen wird. Die Initiative „200 Franken sind genug“ bietet Anlass für einen solchen Zwang – relativ streng zwar, aber dennoch verbliebe der SRG ein nicht unerhebliches Budget von rund 900 Millionen Franken, was in etwa den Beträgen entspricht, die sie derzeit für Information und Kultur aufwendet. Man kann nicht von einer Lähmung des Service public sprechen – an welchem die regionalen Sender im Übrigen ebenfalls beteiligt sind.
Die Gebühr abschaffen, die Unternehmen beutelt
In der Wirtschaft spricht ein zweites Argument stark für diese Initiative: Sie ist heute die einzige Möglichkeit, endlich die absurde Geschichte der Unternehmensgebühren zu beenden.
Das Prinzip, Unternehmen zusätzlich zu den Haushalten zu belasten, ist seit langem umstritten. Radio- und Fernsehprogramme sind nicht für Unternehmen bestimmt, und die in diesen Unternehmen tätigen Personen zahlen die Gebühr bereits privat.
Das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das 2019 in Kraft trat, hat die Gebühren für Unternehmen nicht nur beibehalten, sondern sogar noch ausgeweitet und sie als Anpassungsvariable genutzt. Um die Gebühren für Haushalte zu senken, wurde ein Teil der finanziellen Belastung auf die Unternehmen verlagert. Ihr Beitrag zum Gesamtgebührenaufkommen hat sich von 3% auf 12% vervierfacht.
Vor allem unterwirft das neue Gesetz die Unternehmen – ohne wirkliche Rechtfertigung – einer progressiven Abgabe, die sich nach dem Umsatz richtet (unabhängig vom Gewinn und somit von der Beitragsfähigkeit). Die Besteuerung beginnt ab einem Umsatz von 500’000 Franken mit einer bescheidenen Abgabe von 160 Franken, steigt dann aber rasch an und erreicht für die grössten Unternehmen bis zu 50’000 Franken pro Jahr. Dieser unverhältnismässige Tarif wurde vom Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt, aber bis heute gibt es in der Politik keine Bestrebungen, ihn zu ändern.
«Die Gebühren für Unternehmen belaufen sich auf bis zu 50’000 Franken pro Jahr. Sie wurden vom Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt, aber die Politik zeigt keine Absicht, sie anzupassen.»
Angesichts einer Politik, die sich taub stellt…
Es ist ein leichtes Spiel, in offiziellen Stellungnahmen zu behaupten, dass die Gebühr nur eine Minderheit der Unternehmen betrifft. Diejenigen, die davon befreit sind (d.h. diejenigen, deren Umsatz 500’000 Franken nicht übersteigt), sind sogenannte Kleinstunternehmen, oft Einzelunternehmen; sie stellen zwangsläufig die Mehrheit unter den rund 626’000 vom Bund erfassten Unternehmen. Demgegenüber unterliegen 148’000 kleine, mittlere und grosse Unternehmen der Radio- und Fernsehgebühr. Sie sind zwar zahlenmässig in der Minderheit, spielen aber in der Schweizer Wirtschaft eine wichtige Rolle in Bezug auf Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, Wohlstand, Dynamik und Ausstrahlung.
Eine Anhebung der Gebührenerhebungsgrenze auf 1,2 Millionen Franken, wie sie der Bundesrat ab 2027 vorsieht, würde die Grundlagen dieses ungerechten Systems nicht korrigieren – unter dem insbesondere Unternehmen leiden, die trotz hohem Umsatz nur einen bescheidenen Gewinn erzielen.
Die beiden letzten Versuche, die Unternehmensgebühren abzuschaffen, scheiterten vor einem Jahr im Parlament.
Angesichts einer Politik, die sich taub stellt, soll die Initiative „200 Franken sind genug“ dazu beitragen, einen unverhältnismässig grossen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verkleinern und die absurden und ungerechten Gebühren für Unternehmen abzuschaffen. Diese Initiative verdient Unterstützung.
Pierre-Gabriel Bieri


