«Die SRG kann mit einem halbierten Budget ihren Auftrag weiterhin erfüllen»

weltwoche.ch, 4.2.26

Susanne Wille warnt, die 200-Franken-Initiative mache die SRG «kaputt». Hinter verschlossenen Türen sagt sie gegenüber Finanzinvestoren das genaue Gegenteil. Weil das Gesetz die Generaldirektorin in dem Fall zur Wahrheit verpflichtet.

Eines haben die Initianten der SRG-Initiative schon erreicht: Anspannung und Nervosität in der Führungsetage des Staatsfunks waren noch nie so gross. In diesen Tagen, wo die Kampagne ihren Höhepunkt erreicht, setzen SRG-Spitze und Nein-Lager nochmals alles daran, beim Publikum zu punkten.

Demnach gehe es bei der Initiative nicht um die Senkung der Zwangsgebühren auf 200 Franken und damit um die Entlastung des Schweizervolks sowie der Unternehmen. Ziel der Vorlage sei eine Halbierung, ja eine Zerstörung der SRG. «Die Halbierung der SRG wäre das Ende der SRG, wie wir sie heute kennen», sagte SRG-Generaldirektorin Susanne Wille in einem Interview mit dem Sonntagsblick. Es sei verharmlosend, lediglich von einem «Sparprogramm» zu sprechen. «Die Initiative will die SRG kaputtmachen.»

Anleiheemission von 100 Millionen

Für Wille ist klar: Kommt die Initiative durch, brauche die SRG einen neuen Auftrag in einer neuen Konzession. «Zu behaupten, man kann mit der Hälfte des Geldes das Gleiche machen, ist unredlich», sagte die Direktorin im Interview. Unredlich? Mit diesem Horrorszenario widerspricht sich Wille selbst, wie Recherchen der Weltwoche zeigen. Wenige Monate zuvor klang es nämlich am Leutschenbach ganz anders.

Was als sachgemässe Information durchgeht, ist am Finanzmarkt an glasklare Kriterien geknüpft.

Im Rahmen einer geplanten Anleiheemission (Volumen: 100 Millionen Franken) haben Wille und SRG-Finanzchef Thomas Egger potenziellen Investoren genau das Gegenteil erzählt. Bei einer Investorenpräsentation vom August 2025 heisst es auf Seite 11 wörtlich: «Die Annahme [der Initiative] würde eine strategische Anpassung erfordern – die SRG könnte ihren Auftrag aber weiter erfüllen.»

Damit nicht genug. Später, auf Seite 16 der Präsentation, wo die «Botschaften» von Wille und Egger nochmals zusammengefasst und in Erinnerung gerufen werden, heisst es weiter wörtlich: «Bei einer Annahme der Halbierungsinitiative kann die SRG ihrer Meinung nach mit substanziellen Kostensenkungsmassnahmen und einem halbierten Budget ihren verfassungsrechtlichen Auftrag im Rahmen der Konzession weiterhin erfüllen.»

In der Präsentation, die bei der Investorenkonferenz gezeigt wurde, steht nichts von einer Notwendigkeit einer neuen Konzession, nichts von Kaputtmachen, nichts von Zerstörung und Chaos. Vielmehr wird explizit und in aller Seelenruhe die Beständigkeit und Kontinuität der SRG angepriesen, ganz unabhängig von den direktdemokratischen Unwegsamkeiten, dem anstehenden Volksentscheid vom 8. März. Egal, ob die SRG-Initiative durchkommt oder nicht, so die Botschaft an die Investoren, die SRG bleibe eine «attraktive Anlageoption».

Wer Geld bei Investoren einsammelt, ist gesetzlich zu wahrheitsgemässen Informationen verpflichtet. In einem Prospekt zuhanden der Investoren warnt die SRG zwar vor «besonderen Risiken», falls die Initiative angenommen würde. Hier, beim Kleingedruckten, wird denn auch darauf hingewiesen, dass die SRG-Konzession bei Annahme der Vorlage mit einem eingeschränkten Leistungsauftrag angepasst werden müsste. Beobachter werten diese juristische Einschränkung jedoch als handelsüblichen Disclaimer. So werde im Prospekt auch vor Risiken im Zusammenhang mit dem technologischen oder unternehmerischen Wandel gewarnt.

Politisch ist die Kommunikation der SRG indes höchst fragwürdig. Den Investoren bietet Wille den Staatsfunk als beständige, resiliente Anlagemöglichkeit an, den Gebührenzahlern gegenüber propagiert sie die gleiche SRG als fragile Institution, die vor dem Untergang steht. Die Medienstelle der SRG schreibt auf Anfrage, dass man gegenüber den interessierten Investoren die Auswirkungen einer möglichen Annahme der Initiative «eingeordnet» habe. Demnach habe man klargemacht, dass bei einem Ja das Parlament das Gesetz revidieren, der Bundesrat danach die Verordnung anpassen und eine neue Konzession erteilen müsse. «Die Aussage, dass die SRG ihren verfassungsrechtlichen Auftrag weiterhin erfüllen kann, ist unter dieser Bedingung zu sehen.» Dass man den Auftrag der geltenden Konzession mit dem gekürzten Budget dann nicht mehr erfüllen könne, sei aus Sicht der SRG «unbestritten». Man habe das auch immer so kommuniziert, heisst es weiter.

Was gilt nun?

Die offizielle SRG-Präsentation an der Investorenkonferenz vom vergangenen August spricht derweil eine andere Sprache. Wille und Co. wollen freiwillige Geldgeber beruhigen, dass bei einem Ja alles beim Alten bleibt. Den «gebundenen» Geldgebern, den Zahlern der Zwangsgebühren, droht man, dass sie die SRG zerstörten, wenn sie ihre «Investition» kürzen sollten. Zwei alternative Narrative an der Spitze des vermeintlichen Qualitätsmediums – die Direktorin erzählt den Gebührenzahlern etwas komplett anderes als den Investoren.

Was gilt nun? Einen Hinweis gibt die rechtliche Lage: Während im Abstimmungskampf grosszügig ausgelegt wird, was als sachgemässe Information durchgeht, ist das am Finanzmarkt an glasklare Kriterien geknüpft. Wer dort die Unwahrheit sagt, kann sich strafbar machen. Das wird auch Susanne Wille wissen. Schliesslich wird sie in dieser Sache von Profis der UBS, der ZKB und der Raiffeisenbank beraten.

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