Erstens: Die Zwangsabgabe wird nicht halbiert, sondern reduziert sich bei Annahme der Initiative um genau 40,3 Prozent.
Zweitens: Qualität im Journalismus war in der Schweiz noch nie abhängig von der SRG. Mit dieser Behauptung unterstellt sie dem Bürger Unmündigkeit gegenüber der landesweiten Medienvielfalt, aus der jeder das auswählt, was für ihn stimmt.
Drittens: Diese Medienvielfalt ist bei einer Annahme nicht in Gefahr: Neben rund 100 News-Seiten gibt es 250 Zeitungstitel und über 100 private, konzessionierte Radio- und TV-Sender.
Viertens: Der Altersdurchschnitt der SRG-Nutzer liegt bei 63 Jahren. Die SRG produziert letztlich also ein Seniorenprogramm, das für die Zukunft unserer Demokratie, das heisst für Menschen zwischen 18 und 40, nicht relevant ist.
Fünftens: Die SRG leiste flächendeckend den wichtigen Service public: Das ist reines Selbstlob, denn bis heute hat die Debatte darüber, was Service public wirklich bedeutet, nicht stattgefunden.
Sechstens: Sie tritt auf als Retterin der Vielsprachigkeit. Wie kann sie etwas retten wollen, das seit 1848 in der Bundesverfassung festgeschrieben ist?
Siebtens: Die Generaldirektorin ist mit einem Jahressalär von mehr als einer halben Million Franken fürstlich bezahlt. Das entspricht in etwa der Gesamtsumme der jährlichen Zwangsabgaben aller Haushalte in Gemeinden wie beispielsweise Steinen oder Lachen. Früher nannte man ein solches Verhältnis Feudalismus.
Achtens: Etwas Positives zum Schluss: Das nach der Reduktion verbleibende Budget von angeblich 850 Millionen reicht aus für die Produktion meinungsbildender Sendungen wie «Tagesschau» und «Echo der Zeit», «Arena» und Dokus, aber auch für Sportanlässe und anderes mehr. Aber ja, ein Honigtopf wie bisher ist es dann nicht mehr.
Hanspeter Reichmuth, Rickenbach
