«Nicht nur SRF hofieren»

diverse Zeitungen

Halbierungsinitiative
Abstimmung am 8. März

Service public heisst nicht, für jeden Schweizer ein Unterhaltungsprogramm zu erstellen. Service public heisst nicht, exorbitant überteuerte Übertragungsrechte der Champions-League einzukaufen. Das hat nichts mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, das Volk ausgewogen zu informieren, zu tun.

Wenn wir heute den Fernseher einschalten, haben wir hunderte von Programmen zur Auswahl. Der Zuschauer hat die Qual der Wahl. Auch in der Schweiz haben wir viele private Radio- und TV-Anbieter, die genau diese Unterhaltung und Sportübertragungen auch senden können. Als Beispiel die «Lauberhorn-Abfahrt», da verdient das SRF mehrere Millionen an Werbeeinnahmen, dieses Geschäft lassen sie sich definitiv nicht entgehen. Auch für die Folklore ist gesorgt, ob es eidgenössische Trachten- oder Jodelfeste sind, ob es Schwingfeste sind, etc. dies alles können heute schon private TV-Stationen in guter Qualität übertragen. Es braucht keinen staatlichen Moloch, der die kleinen platt walzt mit seinen hunderten von Millionen Franken an Zwangsgebühren. Als demokratischer Schweizer sollte man eigentlich für eine Vielfalt an privaten Radio- und TV-Stationen einstehen und nicht nur das monopolistische SRF hofieren.

Konrad Rüegg, Ebnat-Kappel

Solidarisch mit der SRG
Leserbrief: 200 Franken sind genug von Beat Bachmann
Ausgabe vom 6. Februar

Wie im Leserbrief steht, betreibt der Schreibende eine Einmannfirma in Niederteufen und muss jährlich rund 7000 Franken für die Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Grundsätzlich gilt gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV eine Abgabepflicht für Unternehmen, die im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen sind und einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 500’000 Franken ohne Mehrwertsteuer erzielen. Bei einem jährlichen Umsatz von 33’000’000 bis 49’999’000 Franken ist eine Abgabe von jährlich 6925 Franken fällig, was in dieser Tarifkategorie etwa 0,14 Prozent vom steuerbaren Gesamtumsatz entspricht.

Bei der näheren Betrachtung dieser Zahlen verhallt der Appell von Herrn Bachmann nach Solidarität mit ihm bei mir ins Leere. Ich erkläre mich weiterhin solidarisch mit unserer SRG und sage mit grosser Überzeugung Nein zur sogenannten Halbierungsinitiative.

Raoul Waeber, Erlen

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Laufend mehr Zwangsgebühren

Die Gegner dieser sogenannten «Halbierungsinitiative» (tatsächlich ist es eine Reduktion auf zirka 61 Prozent der bisherigen Empfangssteuer) befürchten, dass bei der Annahme die SRG ihren Leistungsauftrag nicht mehr umfassend erfüllen könne. Es wird jedoch tunlichst

Adresse

200 Fr. sind genug / SRG-Initiative,
Postfach 181,
8021 Zürich

IBAN CH84 0070 0114 9042 0512 4

info@srg-initiative.ch

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