Die Schweizer Bevölkerung bezahlt heute die höchsten Radio und Fernseh-Gebühren weltweit! Unsere Initiative möchte hier Entlastung schaffen. Die SRG Gebühren müssen der Realität entsprechen und letztlich dem Fakt, dass immer weniger Menschen SRG-Formate konsumieren.
Gewerbe zahlen heute bis zu 50'000 Fr. pro Jahr für ein Angebot, welches sie gar nicht konsumieren können. Ein Gewerbe kann keine Medien konsumieren, sei es über die Ohren, weder über die Augen. Unsere Initiative möchte diesem Unsinn ein Ende setzen und das Gewerbe so nachhaltig entlasten.
Netflix, Amazon und co. Junge Personen streamen, was längst bekannt ist. Heute müssen Junge 335.00 Fr. jährlich Gebühren zahlen, für Formate, welche sie kaum bis nie konsumieren, dass ist unfair und unsere Initiative möchte das ändern. 200.00 Fr. sind ein Schritt in Richtung Entlastung.
Heute zahlen Haushalte 335 Franken im Jahr Serafe-Gebühren. Dies unabhängig davon, ob SRF-Sendungen angeschaut oder gehört werden. Da es sich um eine geräteunabhängige Gebühr handelt, ist auch unerheblich, ob im Haushalt Empfangsgeräte für SRF-Programme vorhanden sind oder nicht.
Alle Haushalte zahlen gleich viel. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Einpersonenhaushalt, einen Paarhaushalt oder eine Wohngemeinschaft mit mehreren Personen handelt. Einzige Ausnahmen: Haushalte mit Ergänzungsleistungen und taubblinde Personen. Taube oder blinde Personen hingegen müssen die Abgabe bezahlen. Taubblinde Personen werden von der Abgabe ausgenommen, wenn ihrem Haushalt keine abgabepflichtige Person angehört. Kollektivhaushalte wie Spitäler, Alters-, Behinderten- oder Studentenheime usw. bezahlen 670 Franken pro Jahr.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist beauftragt, die Abgabe-Tarife alle zwei Jahre zu überprüfen. Der Bund hat die Firma Serafe AG in Fehraltorf mit dem Inkasso der Gebühren beauftragt.
Die Schweizer zahlen die weltweit höchsten Radio- und Ferngebühren, wie dies die nachfolgende Grafik, zeigt:
Zudem wirkt sich die Zuwanderung auch auf die Höhe der Gebühreneinnahmen der SRG aus: Gebühreneinnahmen der SRG steigen mit dem Bevölkerungswachstum, resp. mit dem Wachstum der Anzahl Haushalte.
Unternehmen zahlen bis 50’000 Franken SRG-Steuer
Neben den Haushalten sind auch die Unternehmen abgabepflichtig. Abhängig von ihrem Umsatz zahlen sie bis zu 50’000 Franken pro Jahr über die eidgenössischen Steuerbehörden an die SRG.
Die Abgabe hängt vom Umsatz ab – das bedeutet, auch wenn ein Unternehmen keinen Gewinn macht, ist die Steuer in folgender Höhe zu bezahlen:
«200 Franken sind genug!»?
Mit der Annahme der Initiative werden die Serafe-Gebühren von 335 Franken pro Jahr auf 200 Franken pro Jahr für private Haushalte gesenkt.
Die SRG-Steuer für alle Unternehmen wird aufgehoben.
Die «automatische» Erhöhung der SRG-Gebühreneinnahmen durch die Zuwanderung resp. die Zunahme der Anzahl Haushalte wird gestoppt. Stattdessen gibt es eine Gebührensenkung pro Haushalt, wenn die Anzahl Haushalte ansteigt.
3. Initiativtext
Wortlaut SRG-Initiative: «200 Franken sind genug!»:
Art. 93 Abs. 6
6 Zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen, die einen unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit erbringen, erhebt der Bund eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr ausschliesslich von privaten Haushalten. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe.
Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmungen zu Art. 93 Abs. 6 (Radio und Fernsehen)
1 Der Gesamtertrag der Abgabe unterliegt den vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung geltenden Regeln über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen, um für die sprachlichen Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme zu verbreiten.
2 Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht mindestens der vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung in ihren Konzessionen definierten Summe.
3 Steigt die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte, so ist die Abgabe entsprechend zu senken, damit der Gesamtertrag aus der Abgabe unverändert bleibt. Eine allfällige Absenkung der Abgabe erfolgt alle fünf Jahre. Die Teuerung kann dabei berücksichtigt werden.
4 Die Grundsätze von Artikel 93 Absatz 6 und Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 sind unmittelbar anwendbares Recht und müssen von allen rechtsanwendenden Behörden und den Gerichten ungeachtet von Artikel 190 angewendet werden.
5 Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 93 Absatz 6 unter Beachtung von Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 spätestens 18 Monate nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
4.1. Gebühren-Senkung bedeutet: Mehr Geld zum Leben für alle!
Steigende Krankenkassenprämien. Steigende Mieten. Steigende Strompreise. Immer mehr Familien bleibt am Monatsende immer weniger Geld zum Leben. Gleichzeitig müssen aber alle Haushalte Fr. 335 pro Jahr für TV und Radio zahlen. Egal, ob sie diese überhaupt nutzen oder nicht. Egal, ob im Haushalt nur eine Person oder ganz viele leben. Egal, ob die im Haushalt lebenden Personen blind oder taub sind. Mit der SRG-Gebühren-Senkungs-Initiative müssen wir in Zukunft nur noch Fr. 200 pro Jahr für TV- und Radio zahlen. Damit bleibt allen Haushalten mehr Geld zum Leben!
4.2. Doppelbelastung bei Unternehmen abschaffen
Mit der Initiative wird die SRG-Steuer für Unternehmen abgeschafft. Dies ist nötig, denn die Abgabe bei Unternehmen ist fällig, unabhängig davon, ob ein Unternehmen SRG-Programme nutzt oder nicht, und obwohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch die Betriebsinhaber alle als Privatpersonen bereits über die Haushaltabgabe die SRG-Gebühr bezahlt haben. Heute besteht also bei Unternehmen eine Doppelbelastung, die sachlich nicht begründbar ist.
Beispiel: Autogarage im Kanton Zürich, rund 25 Millionen Franken Umsatz, zahlt seit dem Systemwechsel 2019: 5’750 Franken SRG-Steuer. Früher waren es 218 Franken Empfangsgebühr für das Radio in der Werkstatt. Von der Fernsehgebühr konnte sich die Garage abmelden, weil kein TV im Betrieb steht. Seitdem Jahr 2019 zahlt die Garage 16-mal mehr als noch vor 2019.[1]
Bei den KMU von dieser Grösse fehlt dieser Betrag sodann für Investitionen wie beispielsweise in Lehrlingsausbildung, für IT-Software, für Cyber Securitiy oder KI-Entwicklung.
Auch Pensionskassen, Gemeindebetriebe und Arbeitsgemeinschaften werden mit der Annahme der Initiative von der SRG-Steuer entlastet.
4.3. Die Jungen entlasten
Die jüngere Generation hört oder sieht in sämtlichen Landesteilen – wenn überhaupt – nur wenige Kanäle der SRG. Die Jungen nutzen im Vergleich zu den ihnen abverlangten SRG-Gebühren das SRG-Angebot von 17 Radios und acht Fernsehsendern äusserst selten. Dennoch müssen sie 335 Franken SRG-Gebühren bezahlen. Gerade die jüngeren Generationen, die meist nur über sehr knappe Geldmittel verfügen, werden durch die Zwangsgebühr unverhältnismässig finanziell geschröpft. Da die Jungen für ein Angebot bezahlen müssen, das sie kaum konsumieren, resultiert eine Umverteilung von den Jungen zu den älteren Generationen.
4.4. Gebühr an Nutzung und Marktanteile anpassen
Eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft ist zentral für eine funktionierende Demokratie. Die Zementierung und der Ausbau der staatlichen Medien ist jedoch der falsche Weg. Der Marktanteil von Fernsehen SRF beträgt in der Primetime 34,2 Prozent, während ausländische Programme auf 53,1 Prozent kommen. Beim Fernsehen RTS in der Romandie sieht es noch schlechter aus. Hier kommt RTS auf 33,8 Prozent, während ausländische Sender 63,5 Prozent erreichen.[2] Mit der Initiative werden die SRG-Gebühren an die tatsächliche Nutzungder SRG angenähert.
4.5. Personalentwicklung: Die SRG wächst und wächst
Die SRG hat an Marktanteil über die Zeit verloren, gleichzeitig aber ihren Personalbestand ausgebaut. Seit dem Jahr 2000 hat der Personalbestand um 1’236 Stellen zugenommen; per Ende 2024 verfügte die SRG über einen Personalbestand von 7’130 Personen.[3]
Die SRG hat im November 2025 angekündigt, 900 Stellen bis ins Jahr 2029 abbauen zu müssen, infolge Sparmassnahmen. Dies kann als Kampagnen-Manöver gewertet werden. Denn diese Reduktion kann die SRG über natürliche Fluktuationen auffangen und niemandem müsste gekündigt werden.
4.6. Diskriminierung der Einpersonenhaushalte reduzieren
Die SRG-Gebühren werden pro Privathaushalt erhoben. Aus diesem Grund werden Alleinlebende stärker belastet als Personen, die in Haushalten mit zwei oder mehr Personen wohnen. Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz 1,51 Millionen Einzelpersonenhaushalte gezählt, das sind 37 Prozent aller Haushalte in der Schweiz.[3] 1,51 Millionen Alleinlebende müssen also eine höhere Abgabenlast tragen als Personen, die in Haushalten mit zwei oder mehr Personen leben. Diese sachlich nicht begründbare Mehrbelastung der Alleinlebenden wird mit der Initiative reduziert.
4.7. Zurück zum Kernauftrag
Heute reichen die Tätigkeiten der SRG heute weit über den «Service public»-Auftrag hinaus:
Gerade im Online-Bereich stellen die Angebote der SRG eine Hauptkonkurrenz zu den Leistungen privater Medienunternehmen dar. Darum muss der Internetbereich, wo eine beachtliche Angebotsvielfalt herrscht und auch Wettbewerb möglich ist, so weit als möglich privaten Anbietern überlassen werden. Die SRG muss ihre Leistungen auf ein Minimum beschränken, was – ausser im rätoromanischen Sprachgebiet – namentlich das Führen einer Audio- und Videothek bedeutet. Ebenso ist strikte am Online-Werbeverbot festzuhalten.
Auch in den weiteren Bereichen ist der Umfang des Grundversorgungsauftrags, den die SRG zu erfüllen hat, zu diskutieren: So ist die Anzahl der SRG-Sender zu überprüfen, aber auch die inhaltlichen Angebote sind kritisch zu hinterfragen.
Im Jahr 2024 betrug der Anteil von «Aktualität und Information» in den Radioprogrammen der SRG lediglich 14 % der Programmstunden, bei Fernsehen SRF betrug dieser Anteil 39 % der TV-Programmstunden.[6]
Mit einer engen Definition des «Service public» soll die SRG ein Grundangebot in den Sprachregionen, namentlich im Informationsbereich, sicherstellen. Die restlichen Programme und Themen sind dem freien Markt zu überlassen.
4.8. Politische Schlagseite der SRG und fast doppelt so viele Beschwerden
Laut einer Studie der ZHAW (zwischen 2014–2016) geben etwa 70 % aller SRG-Journalisten an, sich auf der politischen Skala als links einzuordnen. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Sie schlägt sich in der journalistischen Arbeit nieder.
Zuschauer und Betroffene wehren sich zunehmend gegen die einseitige Berichterstattung: Beschwerden gegen die SRG bei der UBI (Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen) nehmen zu. Zwischen 2018 und 2024 haben die eingereichten Beschwerden pro Jahr von 29 auf 45 zugenommen. Das ist ein Zuwachs von knapp 50 %.
Beispiel Januar 2022: G+G Weekend Spezial, «Karpis Jahresrückblick» von Patrick Karpiczenko. Die 65-minütige Satiresendung ist gespickt mit einseitig linken Gags. Die SVP wird darin mit Hitlers SS gleichgesetzt.
Beispiel Februar 2022: In der Sendung «Rundschau» wird eine einseitige Berichterstattung zur Kampfjet-Beschaffung ausgestrahlt. Es handelt sich um eine Recherche von «SRF Investigativ». Das Fernsehen SRF übersetzt darin ein fiktives Szenario in die reale Welt. Daraufhin gehen 130 Beschwerden bei der Ombudsstelle UBI gegen den Kampfjet-Beitrag ein. Falschaussagen konnte die Ombudsstelle im Beitrag nicht ausmachen. Sie rügt jedoch aber die Übertragung theoretischer Szenarien auf die Realität.
Beispiel März 2022: Der Moderator Sandro Brotz bezeichnet eine Aussage von SVP-Nationalrat Thomas Aeschi in der Arena-Sendung als «rassistisch». Die UBI rügt nach Beschwerden die SRG wegen fehlender Neutralität.
Beispiel aus dem Jahr 2023: Am 14. November 2021 strahlte RTS in der Sendung Mise au Point einen Beitrag mit dem Titel «La haine avant la votation sur la loi Covid» («Der Hass vor der Abstimmung über das Covid-Gesetz») aus. Es ging darin um ein sehr angespanntes politisches Klima im Vorfeld der Abstimmung über das Covid-Gesetz: Hassbotschaften gegen Politiker, vor allem im Zusammenhang mit den Coronamassnahmen. Der Zeitpunkt ist wichtig: Der Beitrag lief zwei Wochen vor der Abstimmung.
Gegen den Beitrag wurde Beschwerde eingereicht. Die UBI hiess die Beschwerde 2022 gut. Sie befand, dass das Gebot der Meinungsvielfalt verletzt worden sei. Die SRG hat gegen den UBI-Entscheid beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Das Bundesgericht weist im September 2023 die Beschwerde ab. Das Gericht bestätigt, dass das Gebot der Meinungsvielfalt verletzt war.
Beispiele aus dem Jahr 2025: Das Westschweizer Fernsehen bezichtigt einen Walliser Weinhändler der Weinpanscherei. Die UBI erklärt den Bericht für tendenziös, und das Bundesgericht bestätigt dies. Die SRG verklagt daraufhin die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Meinungsfreiheit. Die Richter in Strassburg weisen die Klage ab. Die SRG verliert den Fall, den sie 2018 vor den EGMR gebracht hat.
November 2025: Die SRF-Korrespondentin lobt nach linksextremer Gewalt und zehn verletzten Polizisten die «wehrhafte Demokratie» gegen die AfD.
4.9. 850 Millionen Franken sind genug
Im Jahr 2024 hatte die SRG Gebühreneinnahmen von rund 1,25 Milliarden Franken; dazu kamen 210 Millionen Franken kommerzielle Erträge (Werbeeinnahmen/Sponsoring). Mit der Initiative erhält die SRG 650 Millionen Franken Gebühreneinnahmen, dazu kommen rund 200 Millionen Franken kommerzielle Erträge. Zusammen macht dies 850 Millionen Franken.
Der von Initiativgegnern angedrohte Kahlschlag bei Sportsendungen oder Regionalsendungen ist reine Angstmacherei. Mit 850 Millionen (!) Franken ist die SRG weiterhin in der Lage, die gesamte Schweizer Bevölkerung mit einem hochqualitativen Radio- und TV-Informationsprogramm in allen Sprachregionen zu versorgen.
5.1. «Demokratie ist gefährdet»
Trifft nicht zu, denn der Kernauftrag bleibt:
Die Initiative will die SRG nicht abschaffen. Sie hat zum Ziel, dass sich SRF-Fernsehen und Radio wieder auf ihren Kernauftrag beschränken. Dieser ist in der Konzession festgelegt und sollte dringend geschärft werden. Mit dem Betrag von 850 Millionen Franken ist die SRG immer noch in der Lage, hochwertige Programme zu produzieren. Mit der Reduktion der SRG-Gebühren wird die Demokratie nicht gefährdet.
5.2. «Regionen leiden»
Trifft nicht zu, Finanzausgleich bleibt:
Die Initiativetext stellt ausdrücklich sicher, dass geltenden Regeln über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen erhalten bleibt. So ist sichergestellt, dass für alle sprachlichen Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme erstellt werden können.
Ausserdem leisten auch die privaten Radio- und Fernsehveranstalter, aber auch regionale und lokale Zeitungen, einen unverzichtbaren Auftrag im Bereich der regionalen und kommunalen Berichterstattung. Die Lokalradios und Privatfernsehstationen erhalten neben den Sendern der SRG einen Anteil aus den SRG-Gebühren zur Sicherstellung des «Service public» in allen Landesteilen (so genanntes «Gebührensplitting»), wovon das ganze Land und alle Einwohner profitieren.
Die SRG-Initiative will die privaten Angebote von Radio und Fernsehen gegenüber der SRG nicht schwächen, sondern im Gegenteil stärken. Denn die Privaten erhalten ihre Gebührenanteile ausschliesslich zur Erfüllung ihres Informationsauftrags. Deshalb soll in Artikel 197 der Bundesverfassung als Übergangsbestimmungen festgehalten werden: «Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht mindestens der vor Inkrafttreten der Verfassungsänderung in ihren Konzessionen definierten Summe.» Die Initiative stellt sicher, dass der Anteil der privaten 34 Radio- und Fernsehstationen (heute rund 81 Millionen Franken) nicht gesenkt wird.
Die Annahme der SRG-Initiative «200 Franken sind genug!» läge also auch und besonders im Interesse der privaten Anbieter von «Service public» im regional verankerten Radio- und Fernsehbereich.
5.3. «SRG verliert Vielfalt»
Trifft nicht zu: Konzentration und Effizienz, nicht Abbau der Vielfalt:
Die SRG hat sich mit ihren vielen TV und Radiosendern verzettelt. Sie betreibt 8 TV-Kanäle und 17 Radiokanäle, daneben zahlreiche Social-Media-Kanäle. Mit der Initiative muss sich die SRG auf ihren zentralen Auftrag des Service public konzentrieren. Ihre Präsenz in den Sprachregionen tastet die Initiative nicht an.
Folgende Parteien und Organisationen unterstützen die Initiative:
[1] Quelle: Urs Furrer, sgv-Direktor, in «Arena» vom 06.06.2025, siehe auch https://gb.srgssr.ch/archiv/de/2017/auftrag/empfangsgebuehren-fuer-radio-und-fernsehen/index.html?utm_source=chatgpt.com
[2] SRF-Geschäftsbericht 2024
[3] https://gb.srgssr.ch/de/2024/mitarbeiterinnen/eckwerte-und-informationen-zu-unseren-mitarbeiterinnen?utm_source=chatgpt.com
[4] https://www.bfs.admin.ch/
[5] https://www.srf.ch/sendungen/unterhaltungssendungen/meditation-und-training-neue-doku-serie-shaolin-challenge-mit-schweizer-promis?utm_source=chatgpt.com
[6] https://gb.srgssr.ch/de/2024
Adresse
200 Fr. sind genug / SRG-Initiative,
Postfach 181,
8021 Zürich
IBAN CH84 0070 0114 9042 0512 4
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