«Bedenkliches Engagement»: Initianten wollen Susanne Wille die «Beizentour» verbieten

tagesanzeiger.ch, 03.01.2026

Das Initiativkomitee wirft der SRG vor, sich in «unzulässiger Weise» in den Abstimmungskampf einzumischen. Die TV-Anstalt wehrt sich: Die Events hätten «nichts mit der Abstimmung zu tun».

Die Auseinandersetzung um die Zukunft des öffentlich finanzierten Rundfunks in der Schweiz spitzt sich zu. Das Komitee hinter der Halbierungsinitiative wirft der SRG in einem offenen Brief «bedenkliches Engagement» im Abstimmungskampf vor. Die SRG mache faktisch eine Kampagne in eigener Sache, obwohl sie diese als gebührenfinanziertes Unternehmen «in dieser Form nicht führen dürfte».

Der Brief ist an Bundesrat Albert Rösti adressiert, der als Medienminister für die SRG zuständig ist. Unterzeichnet haben das Schreiben die SVP-Nationalräte Thomas Matter und Gregor Rutz, FDP-Nationalrat Marcel Dobler, Gewerbeverband-Direktor Urs Furrer sowie Jonas Lüthy, Präsident der Jungfreisinnigen.

Die Halbierungsinitiative kommt im März vors Volk. Sie verlangt, dass die Radio- und Fernsehgebühr von 335 auf 200 Franken pro Haushalt gesenkt wird und Unternehmen weitgehend von der Abgabepflicht befreit werden. Im Falle einer Annahme würde das Budget der SRG von rund 1,5 Milliarden auf 850 Millionen schrumpfen. Der Medienkonzern müsste sein Angebot reduzieren und neu ausrichten.

Events mit Sandro Brotz, Nik Hartmann und Susanne Wille

Die Verfasser des Briefes kritisieren insbesondere drei Punkte. Erstens instrumentalisiere die SRG Moderationspersonal, das mit Gebührengeldern bekannt gemacht worden sei, für eine breit angelegte «PR-Beizentour». Dabei würden die Vorzüge der SRG hervorgehoben und «Abstimmungswerbung gegen die SRG-Initiative betrieben».

Gemeint sind damit die über zwanzig Veranstaltungen, welche die SRG zwischen September und Dezember durchführte. Unter dem Motto «D Schwiiz hebt zäme» suchten Moderatoren wie Sandro Brotz, Barbara Lüthi und Nik Hartmann in Restaurants in der ganzen Schweiz den Dialog mit der Bevölkerung. An den Events nahm zum Teil auch SRG-Generaldirektorin Susanne Wille teil.

Zweitens wirft das Komitee der SRG vor, dass sie ihre «Imagekampagnen» im Vorlauf des Abstimmungskampfes «übermässig intensiviert» habe – während Programmpromotionen zurückgefahren worden seien. «Ein direkter Zusammenhang mit dem Abstimmungskampf ist kaum glaubhaft von der Hand zu weisen», heisst es im Brief. Wille habe selbst in einer TV-Sendung zugegeben, die Imagekampagnen gestoppt zu haben – um formell «ganz sauber» zu agieren.

Drittens attackieren die Initianten eine Vereinbarung zwischen der SRG und privaten Verlegern. Die SRG verpflichtet sich darin, dass sie die Privaten im Onlinebereich künftig weniger konkurrenzieren will. Im Gegenzug sprechen sich die Verleger für eine starke, gebührenfinanzierte SRG und damit auch gegen die Initiative aus. Aus Sicht der Initianten ist es «nicht statthaft», dass staatsnahe Unternehmen das «politische Engagement kritischer Kreise» mit solchen Deals «dämpfen».

Albert Röstis heikle Rolle

Die Vorwürfe der Initianten richten sich nicht nur gegen die SRG, sondern auch gegen das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), das den Medienkonzern beaufsichtigt. Das Bakom komme seiner Kontrollfunktion «offenkundig unzureichend nach», heisst es im Brief. Diese Kritik trifft indirekt auch Bundesrat Rösti, dem das Amt unterstellt ist.

Der SVP-Bundesrat befindet sich in einer heiklen Doppelrolle. Noch als Nationalrat trat er dem Komitee der Initiative «200 Franken sind genug» bei. Ein formeller Austritt ist rechtlich nicht vorgesehen. Als Mitglied des Bundesrats vertritt Rösti jedoch die Haltung der Landesregierung, welche die Initiative ablehnt.

Im Brief fordern die Initianten Rösti nun auf, «sicherzustellen, dass die SRG ihre Meinungsmacht und ihre reichweitenstarken Kanäle nicht missbraucht, um die Bevölkerung in unzulässiger Weise gegen die SRG-Initiative aufzubringen». Zudem verlangen sie eine vollständige Offenlegung aller abstimmungsrelevanten Aktivitäten der SRG.

Röstis Departement schreibt auf Anfrage, dass es «grundsätzlich keine Äusserungen von Abstimmungskomitees bewertet». Das Bakom verfolge die Aktivitäten der SRG im Zusammenhang mit der Initiative «aufmerksam». Dabei werde geprüft, ob sich die SRG im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Konzession bewege.

So laufen derzeit Abklärungen zu den finanziellen Beiträgen der SRG-Trägerschaft. Gemäss Recherchen dieser Redaktion unterstützt der Verein hinter der SRG die Gegner der Initiative mit 400’000 Franken. Die SRG stellt sich auf den Standpunkt, dass der Verein Spenden oder Mitgliederbeiträge «im Rahmen des Trägerschaftszwecks frei verwenden und bei Bedarf auch spenden darf».

Generell weist die SRG die Kritik der Initianten entschieden zurück: «Die SRG führt keine Abstimmungskampagne und mischt sich auch nicht in den Abstimmungskampf ein, weder mit Geldern aus der Medienabgabe noch über ihre publizistischen Kanäle», heisst es auf Anfrage.

SRG verteidigt «Beizentour»

Die kritisierte «Beizentour» habe «nichts mit der bevorstehenden Abstimmung über die Halbierungsinitiative zu tun», schreibt die Medienstelle. Die SRG habe vom Bund den Auftrag, den Dialog mit der Bevölkerung zu führen. Deshalb organisiere sie regelmässig solche thematischen Formate. Die diesjährige Serie sei am 19. Dezember abgeschlossen worden, «bewusst bevor der Abstimmungskampf mit der Medienkonferenz des Bundesrates offiziell eröffnet wird».

Zudem betont die SRG, dass seit dem Bekanntwerden des Abstimmungstermins jegliche Werbung mit Bezug auf die Initiative in allen Programmen «verboten ist» – auch in Form von Eigenwerbung. Zulässig blieben Hinweise auf das eigene Programm.

Zur Vereinbarung mit den Verlagen schreibt die SRG, dass diese «notwendig» sei, da der Medienplatz Schweiz vor grossen Herausforderungen stehe. Diese könnten die SRG und die Privaten nur gemeinsam bewältigen. Bei der Haltung der Verleger zur Initiative gehe es nicht um Einflussnahme auf die Publizistik. «Die journalistische Unabhängigkeit bleibt vollständig gewahrt.»

Allerdings hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission Teile der Vereinbarung bereits als kartellrechtlich problematisch eingestuft. Gemäss SRG und Verlegerverband gelten die zulässigen Punkte grundsätzlich. Die Bereiche, die nachgebessert werden müssen, sollen nochmals verhandelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten.

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