SVP-Nationalrat und SRG-Gegner Thomas Matter hat mit einer Beschwerde gegen die «Tagesschau» teilweise Erfolg. Die Ombudsstelle rügt Aussagen zur Berichterstattung über AfD-Proteste in Deutschland – widerspricht Matter jedoch in zentralen Punkten.

SRF-Deutschland-Korrespondentin Alexandra Gubser: Die Ombudsleute kritisieren ihren Kommentar zu den Protesten gegen die AfD.
Screenshot: SRF
In Kürze:
- Die SRG-Ombudsstelle kritisiert ein «nicht sachgerechtes» Fazit der «Tagesschau» über gewalttätige Proteste.
- Laut Ombudsstelle verharmloste die Korrespondentin die Ausschreitungen bei einer AfD-Veranstaltung.
- Der Begriff «wehrhafte Demokratie» sei falsch verwendet worden, um aggressive Demonstrierende zu legitimieren.
- SVP-Nationalrat Thomas Matter will die Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz weiterziehen.
«Endgültig nicht sachgerecht» sei das Schlussfazit der «Tagesschau» vom 29. November gewesen, hält die SRG-Ombudsstelle fest. Der Entscheid betrifft den Bericht über gewalttätige Proteste gegen eine Veranstaltung der AfD in der deutschen Stadt Giessen.
Gegen den «Tagesschau»-Bericht hatte der SRG-Kritiker Thomas Matter bei der Ombudsstelle eine Beschwerde eingereicht. Matter bestätigt einen entsprechenden Bericht des «SonntagsBlick». Beanstandet wurden unter anderem eine Verharmlosung der Gewalt und eine politisch einseitige Einordnung.

Die Ombudsstelle gibt Thomas Matter teilweise recht, widerspricht jedoch seiner Darstellung, der gesamte «Tagesschau»-Beitrag sei unsachlich gewesen.
Rüge wegen «wehrhafter Demokratie»
Besonders kritisch beurteilen die Ombudsleute Esther Girsberger und Urs Hofmann die Schlussbewertung der Deutschland-Korrespondentin Alexandra Gubser mit den Worten: «Einmal mehr zeigt eine wehrhafte Demokratie Präsenz.»
In ihrem Entscheid legt die Ombudsstelle detailliert dar, weshalb sie die Berichterstattung als problematisch einstuft. Zwar sei es zulässig gewesen, über die Proteste gegen die AfD-Jugendorganisation zu berichten und die grosse Zahl friedlicher Demonstrierender abzubilden. Unzulässig war es jedoch, die gewalttätigen Ausschreitungen mit der Formulierung, es habe «vereinzelt Zusammenstösse mit der Polizei» gegeben, zu verharmlosen.
Die beiden Ombudsleute halten fest, die Korrespondentin hätte sich «mit wenig Rechercheaufwand» ein genaueres Bild vom Ausmass der Gewalt machen können.
Besonders deutlich fällt die Kritik am abschliessenden Kommentar aus. Der Begriff der «wehrhaften Demokratie» stehe in der Politikwissenschaft für die aktive Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Gewalttätige Demonstrierende, die Polizisten angreifen, könnten damit nicht legitimiert werden. Die Schlussbewertung der «Tagesschau» sei deshalb, so das Fazit der Ombudsstelle, «endgültig nicht sachgerecht».
SRG-Ombudsstelle entlastet SRF in zentralen Punkten
In mehreren Punkten entlastet die Ombudsstelle aber die Redaktion ausdrücklich von Vorwürfen Matters. So hält sie fest, dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung keine Bilder vorlagen, die das volle Ausmass der Gewalt zeigten.
Auch andere Sender, darunter die Hauptausgabe der deutschen ARD-«Tagesschau», hätten damals keine entsprechenden Szenen ausgestrahlt. Vor diesem Hintergrund sei es zulässig gewesen, die grosse Mehrheit der Demonstrierenden als friedlich darzustellen.
Nicht beanstandet wird zudem die Auswahl der Interviewpartner oder die Gegenüberstellung von «Zehntausenden Demonstrierenden» und «Hundertschaften der Polizei». Diese Darstellung entspreche den bekannten Zahlenverhältnissen und sei nicht irreführend gewesen.
Auch sprachlich weist die Ombudsstelle Vorwürfe Matters zurück, etwa zur Verwendung des Begriffs «Führungsriege» für die Spitze der AfD-Jugendorganisation. Dieser sei im politischen Journalismus üblich und nicht ideologisch aufgeladen. Insgesamt sei der Bericht – mit Ausnahme der Anmoderation und der Schlussbewertung – sachgerecht gewesen.
Der Ombudsentscheid beendet den Fall für Thomas Matter nicht. Der SVP-Nationalrat, der dem Initiativkomitee der Halbierungsinitiative angehört, will die Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen. Die Initiative «200 Franken sind genug!» fordert eine Senkung der Radio- und Fernsehgebühren von 335 auf 200 Franken pro Jahr und kommt am 8. März 2026 zur Abstimmung.
Mit dem Weiterzug an die UBI wolle er «den Druck erhöhen, dass SRF endlich Konsequenzen zieht und so etwas künftig nicht mehr passieren kann», sagte Thomas Matter dem «SonntagsBlick».
