Gegner der Gebührensenkungsinitiative behaupten, mit der Initiative sei es der SRG künftig untersagt, auf sozialen Medien und anderen Online-Kanälen präsent zu sein. Das ist falsch. Von Seiten der Initianten wird bei jeder Gelegenheit betont, dass sich die SRG wieder konsequent auf ihren Kernauftrag zu konzentrieren habe, namentlich insbesondere auf die Information der Bevölkerung. Dies darf sie wie bisher über verschiedenste Kanäle tun – von UKW bis zu den sozialen Medien.
Unbestritten ist allerdings, dass die SRG heute eine Vielzahl von Kanälen in einem Umfang betreibt, der über den Charakter des Service public hinausgeht. Das soll sich ändern. Klar ist aber ebenso: Auch mit der Initiative bleibt es der SRG möglich, den Informationsauftrag des Service public auch auf sozialen Medien oder auf Online-Kanälen wahrzunehmen.

