Die Initiative

Eidgenössische Volksinitiative SRG-Initiative «200 Franken sind genug»

Initiativtext

Art. 93 Abs. 6

6 Zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen, die einen unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit erbringen, erhebt der Bund eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr ausschliesslich von privaten Haushalten. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe.

Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmungen zu Art. 93 Abs. 6 (Radio und Fernsehen)

  1. Der Gesamtertrag der Abgabe unterliegt den vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung geltenden Regeln über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen, um für die sprachlichen Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme zu verbreiten.

  2. Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht mindestens der vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung in ihren Konzessionen definierten Summe.

  3. Steigt die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte, so ist die Abgabe entsprechend zu senken, damit der Gesamtertrag aus der Abgabe unverändert bleibt. Eine allfällige Absenkung der Abgabe erfolgt alle fünf Jahre. Die Teuerung kann dabei berücksichtigt werden.
  4. Die Grundsätze von Artikel 93 Absatz 6 und Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 sind unmittelbar anwendbares Recht und müssen von allen rechtsanwendenden Behörden und den Gerichten ungeachtet von Artikel 190 angewendet werden.

  5. Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 93 Absatz 6 unter Beachtung von Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 spätestens 18 Monate nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

SRG-Initiative «200 Fr. sind genug!»

Unsere Argumente

Statt jetzt 335 Fr. nur noch 200 Fr. zahlen!

Die Schweizer Bevölkerung bezahlt heute die höchsten Radio und Fernseh-Gebühren weltweit! Unsere Initiative möchte hier Entlastung schaffen. Die SRG Gebühren müssen der Realität entsprechen und letztlich dem Fakt, dass immer weniger Menschen SRG-Formate konsumieren.

Keine überflüssigen Gebühren fürs Gewerbe!

Gewerbe zahlen heute bis zu 50'000 Fr. pro Jahr für ein Angebot, welches sie gar nicht konsumieren können. Ein Gewerbe kann keine Medien konsumieren, sei es über die Ohren, weder über die Augen. Unsere Initiative möchte diesem Unsinn ein Ende setzen und das Gewerbe so nachhaltig entlasten.

Junge entlasten, die sowieso kein TV schauen!

Netflix, Amazon und co. Junge Personen streamen, was längst bekannt ist. Heute müssen Junge 335.00 Fr. jährlich Gebühren zahlen, für Formate, welche sie kaum bis nie konsumieren, dass ist unfair und unsere Initiative möchte das ändern. 200.00 Fr. sind ein Schritt in Richtung Entlastung.

Adresse

200 Fr. sind genug / SRG-Initiative,
Postfach 181,
8021 Zürich

IBAN CH84 0070 0114 9042 0512 4

info@srg-initiative.ch

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