Referat Gregor Rutz, Nationalrat SVP / Mitglied KVF-N
So reichen die Tätigkeiten der SRG heute weit über den «Service public»-Auftrag hinaus:
- Die SRG betreibt nach wie vor Radiosender, die eine direkte Konkurrenz zu bestehenden privaten Angeboten darstellen (z.B. Radio Swiss Pop, Jugendradio SRF Virus oder SRF3).
- Die SRG produziert TV-Sendungen, welche nicht zum „Service public“-Auftrag gehören und in ähnlicher oder gleicher Form auch von Privaten produziert werden (z.B. Koch- oder Unterhaltungssendungen).
- Die SRG baut ihr Online-Angebot – trotz anderslautender Bestimmungen in der Konzession – immer mehr aus.
Gerade im Online-Bereich stellen die Angebote der SRG eine Hauptkonkurrenz zu den Leistungen privater Medienunternehmen dar. Darum muss der Internetbereich, wo eine beachtliche Angebotsvielfalt herrscht und auch Wettbewerb möglich ist, so weit als möglich privaten Anbietern überlassen werden. Die SRG muss ihre Leistungen auf ein Minimum beschränken, was – ausser im rätoromanischen Sprachgebiet – namentlich das Führen einer Audio- und Videothek bedeutet. Ebenso ist strikte am Online-Werbeverbot festzuhalten.
Auch in den weiteren Bereichen ist der Umfang des Grundversorgungsauftrags, den die SRG zu erfüllen hat, zu diskutieren: So ist die Anzahl der SRG-Sender zu überprüfen, aber auch die inhaltlichen Angebote sind einer kritischen Würdigung zu unterwerfen.
Was ist zu tun? Es stehen drei Punkte im Vordergrund:
- Schaffung wettbewerbsfreundlicher Rahmenbedingungen: Dazu brauchen wir eine offene Diskussion über den Grundversorgungsauftrag. Dies muss mit den betroffenen (v.a. privaten) Anbietern, aber natürlich auch im Parlament stattfinden – immer mit Blick auf das Abstimmungsergebnis vom 13. Februar 2022, welches einen Kurswechsel in der Medienpolitik und namentlich die Abkehr von den stetig steigenden Subventionsflüssen fordert.
- Konzentration der SRG auf ihren Kernauftrag: Die geltende Konzession der SRG ist als Übergangskonzession konzipiert und läuft auf Ende 2022 aus. Die provisorische Konzession wurde damals parallel zur Vernehmlassung zum (gescheiterten) Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) erlassen. Der Bundesrat muss unverzüglich ein Aussprachepapier zur Überarbeitung der Konzession vorlegen und bei diesen Arbeiten das Parlament mit einbeziehen.
- Zurückhaltung betreffend weiterer Regulierungstätigkeiten: Die Behörden sind derzeit mit diversen Fragen und Forderungen zur Regulierung von Internetplattformen konfrontiert. In der EU sind entsprechende Debatten im Gange (Digital Markets Act, Digital Services Act), in der Schweiz stehen sie Ende Jahr an (Aussprachepapier des BAKOM zur Plattformregulierung, Vorlage des EJPD zum Leistungsschutzrecht). Diese Debatten sind mit der angebrachten Zurückhaltung und v.a. bezogen auf die jeweiligen Themenbereiche zu führen (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht), haben aber alle nichts mit Medienförderung zu tun.
Unsere Initiative zwingt die SRG zur beschriebenen Kurskorrektur. Deshalb ergreife ich zusammen mit unserem überparteilichen Komitee die Initaitive “200 Franken sind genug!”